Dachwartung nötig – oder Pflicht gemäß BGH Urteil

Dachwartung nötig

Rechtssicherheit und Sorgfaltspflicht Regelmäßige Dachwartung ist Pflicht!

Bei mangelnder Kontrolle droht Verlust des Versicherungsschutzes.

Unwetter und Stürme verursachen zunehmend große Schäden an Gebäuden, besonders gefährdet ist das Dach. Neben der Dacheindeckung steht oft teure Solartechnik auf dem Spiel. Umso wichtiger ist es, den Zustand des Daches regelmäßig zu prüfen, auch im Hinblick auf die Wohngebäudeversicherung. Denn wer die Dach-Wartung vernachlässigt, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes.

Verkehrssicherheitspflicht

Für Verwalter und Privatbesitzer einer Immobilie ist immer der § 836 BGB zu beachten!

Lassen Sie als niemals die Haftung aus Acht – diese kann nicht nur aufgrund Unterlassungen entgegen gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten entstehen, sondern auch bei Pflichtverletzungen bei der Ausführung. Es können Ansprüche durch Dritte entstehen, mit denen der Verwalter oder die Privatperson in keiner vertraglichen Beziehung steht. Beispielsweise ist die Haftung nach § 836 BGB wegen herabfallender Gebäudeteile, wie z.B. gelöste Dachziegel, zu nennen. Das gleiche gilt – laut Urteil – für Schäden, die Dritten aus Schäden entstehen.

Vor allem die Haftung bei Instandsetzungen und Wartungen ist genau zu beachten! Neben der Ausführung und Wartung an sich, ist es erforderlich, dass die Arbeiten von (zertifizierten) Fachfirmen, wie z.B. unserer auf Dachwartung und Dachsicherheit spezialisierten Dachdeckerei, ausgeführt werden – ein Hausmeister, der die Dachwartung übernimmt und prüft und darüber hinaus die Sicherheit am Dach abnimmt, wird den Anforderungen nicht gerecht.

Die Abnahmen, z.B. für ASP-Anschlagpunkte oder Edelstahlseilsysteme und persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSA) und derer Prüfung, müssen also von geschultem, sachkundigen Personal durchgeführt werden.

Ist das nicht der Fall, liegt ein sogenanntes Auswahlverschulden (culpa in eligendo) vor, das wiederum eine Haftung auslösen kann. Das muss der Beklagte dann bei einem Urteil evtl. schmerzlich selbst erfahren. Lassen Sie es besser erst gar nicht soweit kommen!

Damit Ihr Dach, welches das wichtigste Teil an einem Gebäude ist, Sie langfristig vor Hitze & Kälte schützt, bieten wir Ihnen einen genau auf sie abgestimmten Wartungsvertrag an.

Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, alles Erforderliche übernehmen wir für Sie. Entsprechend der Eindeckung Ihrer Liegenschaft finden Sie hier den passenden Wartungsvertrag zum Download.

Wartungsverträge